Nicht erst seit der Veränderung, die durch die DSGVO 2018 hervorgerufen wurde, hat der Datenschutz eine hohe Bedeutung. Vielmehr kommen durch die Digitalisierung ständig neue Bestimmungen hervor, die es zu beachten gilt. Erfahren Sie, worauf Sie und Ihre Mitarbeiter achten müssen und wie Sie Ihr Wissen stets aktuell halten.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur Zertifizierung zum Zert. Datenschutzbeauftragten ADG!
Gemäß § 34d Abs. 2 WpHG dürfen Mitarbeiter, die mit der Gestaltung, Umsetzung oder Überwachung von Vertriebsvorgaben betraut sind, nur eingesetzt werden, wenn sie über die in § 2 WpHG-Mitarbeiter-Anzeigeverordnung beschriebenen Sachkunde verfügen. Informieren Sie sich daher in unserem Seminar über die Anforderungen an Planungs- und Steuerungsprozesse sowie Ziel- und Vertriebsvorgaben im Wertpapiervertrieb.
Die Anforderungen an das interne Kontrollsystem (IKS) als zentrales Element der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG für Kreditinstitute werden durch die bevorstehende MaRisk-Novelle weiter erhöht und spezifiziert werden. Bisher lagen die Rahmenbedingungen des IKS klar auf der Hand: Das bankeigene Vermögen gilt es zum einen zu sichern, zum anderen sollen durch das IKS Gesetze eingehalten und interne Regelungen überwacht werden.
Die Pflichten der Bank bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nehmen stetig zu. Der rechtliche Rahmen der Geldwäscheprävention in Kreditinstituten ist nach wie vor durch sich laufend ändernde Vorschriften, u.a. im GwG oder aber auch im KWG, gekennzeichnet. Frischen Sie Ihr Wissen regelmäßig auf!
Sie möchten sich zum Geldwäschebeauftragten zertifizieren lassen?
Dafür benötigen Sie zusätzlich zu diesem Seminar noch innerhalb von 2 Jahren die Teilnahme an drei weiteren Veranstaltungen, welche jeweils mit einem Kompetenznachweis (30-minütige Online-Klausur) erfolgreich abzuschließen sind. Diese finden jeweils etwa 2-3 Wochen nach den Seminaren statt.
Folgende Seminare zahlen auf die Zertifizierung ein:
In Form der Zentralen Stelle ist die Prävention von sonstigen strafbaren Handlungen regelmäßig bei Geldwäschebeauftragten konzentriert. Neben der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist sie Bestandteil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und des Risikomanagements. Nutzen Sie unser Seminar, um sich als „Zentrale Stelle“ die nötigen Fachkenntnisse und praktischen Umsetzungskonzepte für Ihr Haus zu erarbeiten.
Sie möchten sich zum Geldwäschebeauftragten zertifizieren lassen?
Dafür benötigen Sie zusätzlich zu diesem Seminar noch innerhalb von 2 Jahren die Teilnahme an drei weiteren Veranstaltungen, welche jeweils mit einem Kompetenznachweis (30-minütige Online-Klausur) erfolgreich abzuschließen sind. Diese finden jeweils etwa 2-3 Wochen nach den Seminaren statt.
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Phishing, Skimming, Datenmanipulation, Urkundenfälschung oder Bestechung: Dies sind nur einige der möglichen Betrugsdelikte, vor denen sich ein Kreditinstitut schützen muss. Denn ein in der Öffentlichkeit bekannt gewordener Betrugsfall kann für ein Institut einen enormen Schaden bedeuten. Eigenes Institutsvermögen kann gefährdet werden, die Reputation der Bank wird zweifelsohne darunter leiden, aufsichtsrechtliche Sanktionen und sogar eine persönliche Haftung können drohen.
Sie möchten sich zum Geldwäschebeauftragten zertifizieren lassen?
Dafür benötigen Sie zusätzlich zu diesem Seminar noch innerhalb von 2 Jahren die Teilnahme an drei weiteren Veranstaltungen, welche jeweils mit einem Kompetenznachweis (30-minütige Online-Klausur) erfolgreich abzuschließen sind. Diese finden jeweils etwa 2-3 Wochen nach den Seminaren statt.
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In AT 9 der MaRisk wurden die neuen Anforderungen an Auslagerungen und die Erwartungen der Aufsicht klar formuliert. Unter anderem wurde die konkrete Anforderung an die Errichtung eines zentralen Auslagerungsmanagements für größere Institute bzw. bei entsprechendem Umfang und Komplexität der Auslagerungen gestellt. Zukünftig wird es dadurch eine Stelle geben, die für die einheitliche Überwachung und Koordination der Auslagerungen zuständig ist.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur Zertifizierung zum Zert. Auslagerungsbeauftragten ADG!
Erhalten Sie einen umfassenden Überblick zu den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und bringen Sie sich zu allen Anforderungen an die WpHG-Compliance auf den aktuellen Stand. Bauen Sie mit unseren ausgewiesenen Experten Ihre Kompetenzen aus!
Betrug in der Immobilienfinanzierung ist keine Seltenheit. Welche Maschen von Betrügern häufig genutzt werden, um gutgläubige Kunden für sich zu gewinnen, werden Ihnen in dieser Veranstaltung aufgezeigt. Gleichwohl erhalten Sie einen Überblick zu aktuellen Themen der Wirtschaftskriminalität.
Bitte beachten Sie: Durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung, haben Sie die Möglichkeit, den daran anschließenden Kompetenznachweis zu absolvieren und nach erfolgreicher Absolvierung der insgesamt vier Module das Zertifikat „Zert. Geldwäschebeauftragte/-r ADG“ zu erlangen.
Sie möchten sich zum Geldwäschebeauftragten zertifizieren lassen?
Dafür benötigen Sie zusätzlich zu diesem Seminar noch innerhalb von 2 Jahren die Teilnahme an drei weiteren Veranstaltungen, welche jeweils mit einem Kompetenznachweis (30-minütige Online-Klausur) erfolgreich abzuschließen sind. Diese finden jeweils etwa 2-3 Wochen nach den Seminaren statt.
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Nutzen Sie unsere Netzwerkplattform am 18. und 19. April 2024 auf Schloss Montabaur aber auch zum Ausbau Ihres beruflichen Netzwerkes sowie zum fachlichen Austausch mit Kollegen aus anderen Unternehmen der genossenschaftlichen Gruppe. Unsere Veranstaltung eignet sich insbesondere auch dazu, die von Ihnen als Datenschutzbeauftragter in Art. 37 (5) DSGVO geforderte Fachkunde zu gewährleisten