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Bereits seit dem 01.01.2014 sind die Häuser verpflichtet gemäß MaRisk AT 4.4.2. eine Compliance-Funktion einzurichten. Ihr Vorteil als entsendendes Institut: Sie verfügen in Ihrer Bank über eine/n SpezialistIn, der/die die wesentlichen Regeln und Vorgaben identifiziert, um das Institutsvermögen nicht zu gefährden. Setzen Sie rechtliche Anforderungen scher und kompetent um, gewährleisten Sie betriebswirtschaftlich vertretbare Lösungen!
Bereits seit dem 01.01.2014 sind die Häuser verpflichtet gemäß MaRisk AT 4.4.2. eine Compliance-Funktion einzurichten. Zur allgemeinen Aufgabe der Compliance-Funktion zählt die Hinwirkung auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und die Etablierung entsprechender Kontrollen. Somit muss der/die Compliance-Beauftragte nicht nur neue rechtliche Regelungen im Auge behalten, sondern auch die Entwicklungen in den bestehenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben verfolgen. Um jedoch alle Risiken und Vorgaben die das gesamte Institut betreffen, im Auge zu behalten, ist der Compliance-Beauftragte auf die Unterstützungsleistung aus den Fachbereichen angewiesen. Hieran wird deutlich, dass es für den/die Compliance-Beauftragten wichtig ist, sein Aufgabengebiet genau zu kennen, sich im Unternehmen zu positionieren und mögliche Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit mit Schnittstellen zu identifizieren.
Baustein 1:
Baustein 2:
15. Zertifizierte/r Compliance-Beauftragte/r (MaRisk) ADG - Baustein 1
11.07. - 12.07.2022
Seminar
15. Zertifizierte/r Compliance-Beauftragte/r (MaRisk) ADG - Baustein 2
13.07. - 15.07.2022
Seminar
Pascal Ritz, Justo Unternehmensberatung GmbH. Er ist Spezialist für die Konzeption und Implementierung von Compliance-Management-Systemen. Praxisorientierte Lösungen entstehen durch die langjährige Tätigkeit als Compliance-Beauftragter und Abteilungsleiter für das Beauftragtenwesen in einem Kreditinstitut.
Alexander Jacobs, Abteilungsleiter Vorstandsstab, Volksbank Freiburg eG