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ADG-Webinarreihe: Kompaktwissen Arbeitsrecht – mit Zertifizierung
Buchungsnummer
RT24-00066
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Vorstände, Führungskräfte, Personalleiter, Spezialisten im Bereich Personalmanagement
Als Ansprechpartner für Personalfragen sind fundierte und aktuelle Kenntnisse des Arbeitsrechts zwingend erforderlich, um die richtigen Antworten zu finden und wichtige Entscheidungen zu treffen. Profitieren Sie von unseren versierten Referenten und Fachanwälten aus dem Bereich Arbeitsrecht, Tim Schwarzburg und Jens-Uwe Neumann und erfahren Sie anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis, welche gesetzlichen Regelungen Sie beachten müssen und welchen Gestaltungsspielraum Sie nutzen können!
In unserer ADG-Webinarreihe vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen, sodass Sie nach erfolgreicher Zertifizierung sichere und kompetente Entscheidungen treffen können.
Nutzen Sie diese Möglichkeit der Online-Zertifizierung, um sich umfassend und kompakt zu informieren, ohne Reise- und Abwesenheitszeiten.
Hinweise zur Zertifizierung:
Die Aufzeichnungen können Sie unmittelbar nach dem Termin für jeweils zwei Wochen auf Ihrer Lernplattform abrufen.
In der dritten Woche nach dem Live-Termin nehmen Sie an einer kurzen Onlineprüfung zu den Inhalten des jeweiligen Fachthemas teil. Jede Prüfung beinhaltet fünf Multiple Choice-Fragen, die sich auf das Webinar sowie das dazugehörige Skript beziehen.
Der Link zur Bearbeitung der Fragen ist für eine Woche geschaltet – anschließend erlöscht der Link. „Erfolgreich bestanden“ ist ein Fachthema, wenn mindestens drei von fünf Fragen der Prüfung richtig beantwortet wurden.
Die Prüfungen der Pflichtwebinare müssen in jedem Fall bestanden werden. Bei den Vertiefungswebinaren besteht bei „Nichtbestehen“ die Option, auf ein anderes Webinar mit Abschlusstest auszuweichen und dort die erforderlichen Leistungen zu erbringen. Mindestens müssen sechs Vertiefungswebinare inkl. Online-Prüfung erfolgreich bestanden werden.
Sollten im ersten Versuch nicht mindestens drei Fragen des Abschlusstests richtig beantwortet werden, gibt es die Möglichkeit die Abschlussfragen binnen der einwöchtigen Bearbeitungszeit zu wiederholen.
Ein erfolgreich bestandenes Webinar kann nicht wiederholt werden.
Haben Sie die Pflicht- und mindestens sechs Vertiefungswebinare absolviert und die dazugehörigen Abschlussfragen erfolgreich bestanden, erhalten Sie das Abschlusszertifikat.
Insgesamt müssen mindestens acht von zehn Webinarthemen erfolgreich absolviert werden. Diese setzen sich zusammen aus zwei Pflicht- und mindestens sechs Vertiefungsthemen.
Die Pflichtthemen sind folgende:
Überblick über die wichtigsten Fragen im Individualarbeitsrecht (á 2 Termine) Teil I am 02.05.2024 Teil II am 17.05.2024
Überblick über die wichtigsten Fragen im Betriebsverfassungsrecht (á 2 Termine) Teil I am 05.06.2024 Teil II am 12.06.2024
Die Vertiefungsthemen sind folgende (wählen Sie mindestens sechs aus acht Angeboten):
Sie eignen sich Kompetenzen in relevanten Bereichen des Arbeitsrechts an.
Sie erfahren anhand konkreter Beispiele, welche gesetzlichen Regelungen Sie beachten müssen und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie nutzen können.
Sie bekommen Wissen auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung an die Hand. Das gibt Ihnen Sicherheit bei der Entscheidungsfindung.
Sie haben die Möglichkeit, sich Teile Ihrer Qualifizierung selbst zusammenzustellen und können somit Ihre Zertifizierung selbst mitgestalten.
Sie erhalten Zugang zu einem eigenen, passwortgeschützten Bereich auf der Online-Lernplattform „VR-Bildung“. Neben einem Überblick über die einzelnen Module bekommen Sie dort aktuelle Informationen zu allen Angeboten der ADG-Webinarreihe „Kompaktwissen Arbeitsrecht“.
Sie können live an den Webinaren teilnehmen oder sich im Anschluss die Webinar-Aufzeichnung ansehen.
Sie profitieren von zehn Fachinhalten und können diese alle anschauen und bearbeiten. Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Sie jedoch nur acht Webinarthemen inkl. deren Abschlussfragen erfolgreich bestehen.
Jens-Uwe Neumann, ZIECHNAUS Rechtsanwälte In der auf die Vertretung von Kreditinstituten spezialisierten Kanzlei befasst er sich vornehmlich mit Fragen des Arbeitsrechts und des Bankrechts und ist hierbei bundesweit sowohl beratend als auch forensisch tätig. Herr Neumann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Jena und Freiburg i.B. Seit dem Jahre 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Eine Vielzahl von Kreditinsti-tuten nutzt seine umfangreiche Lehrerfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
Tim Schwarzburg ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediator und geschäftsführender Partner der Sozietät KUNZ Rechtsanwälte mit Büros in Koblenz und Mainz. Er berät mit seinem Team insb. Genossenschaftsbanken aller Größen, Unternehmen, Führungskräfte und unabhängige Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeits- und Aufsichtsrechts mit Schwerpunkt im kollektiven Arbeitsrecht. Er begleitet dabei Fusionen, Restrukturierungen, sonstige betriebliche Veränderungsprozesse, Outsourcingmaßnahmen sowie Unternehmenstransaktionen und -nachfolgeregelungen. Herr Schwarzburg ist außerdem Lehrbeauftragter an der HS Koblenz, hat Fachbeiträge veröffentlicht und wirkt als Autor in arbeitsrechtlichen Kommentierungen bzw. Handbüchern mit.