
Die Möglichkeiten zum Abschluss von Rückzahlungsvereinbarungen mit ArbeitnehmerInnen sind vielschichtig.
Solche kommen nicht nur zur Sicherung des Nutzens von arbeitgeberfinanzierten Fortbildungsveranstaltungen in Betracht. Auch Vereinbarungen zur Rückzahlung von Boni und Zulagen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen wirksam schließen. Mangels gesetzlicher Regelungen bedarf es beim Abschluss solcher Vereinbarungen hinreichender Kenntnis der durch die Rechtsprechung hierzu entwickelten Kasuistik.
Die Möglichkeiten zum Abschluss von Rückzahlungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern sind vielschichtig.
Solche kommen nicht nur zur Sicherung des Nutzens von arbeitgeberfinanzierten Fortbildungsveranstaltungen in Betracht. Auch Vereinbarungen zur Rückzahlung von Boni und Zulagen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen wirksam schließen. Mangels gesetzlicher Regelungen bedarf es beim Abschluss solcher Vereinbarungen hinreichender Kenntnis der durch die Rechtsprechung hierzu entwickelten Kasuistik.
Rechtsanwalt Jens-Uwe Neumann ist Sozius der Kanzlei ZIECHNAUS Rechtsanwälte in Erfurt. In der auf die Vertretung von Kreditinstituten spezialisierten Kanzlei befasst er sich vornehmlich mit Fragen des Arbeitsrechts und des Bankrechts und ist hierbei bundesweit sowohl beratend als auch forensisch tätig. Herr Neumann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Jena und Freiburg i.B. Seit dem Jahre 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Eine Vielzahl von Kreditinstituten nutzt seine umfangreiche Lehrerfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.