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Dokumentationsinstrument in Zeiten der Digitalisierung und des verstärkten Arbeitnehmerdatenschutzes - Die anspruchsvolle Personalverwaltung und Personalentwicklung in Kreditinstituten ist ohne eine Dokumentation der wesentlichen arbeits- und arbeitnehmerbezogenen Daten in der Personalakte kaum denkbar. Die Personalakten zu führen, wirft jedoch angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt und der Verschärfung von verbraucher- und arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften gerade in jüngster Zeit eine Reihe neuer Rechtsfragen auf.
In unserem Webinar erfahren Sie, welchen Einfluss die Personalverwaltung auf das Tagesgeschäft des Personalbereiches hat und wie die Personalakte aus (datenschutz-) rechtlicher Sicht sowie unter Beteiligung des Betriebsrates geführt werden soll.
Sie profitieren von der komprimierten und praxisnah erläuterten Darstellung der Rechtsprechung und können mit diesem Wissen eine rechtlich saubere Dokumentation aller wesentlichen Personaldaten vornehmen. Zudem erfahren Sie, welche Inhalte erlaubt sind und wie Sie auf Ansprüche auf Entfernungen einzelner Dokumentationen reagieren können.
Der zulässige Inhalt der Personalakte
Grenzen der personenbezogenen Datenerhebung und -verarbeitung
Änderungen beim Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach der „Emmely-Entscheidung“ des BAG
Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Personalaktenführung
Rechtsprechung
Das Webinar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse zum zulässigen Inhalt sowie zur Führung der Personalakte, inklusive der datenschutzrechtlichen Schranken.
Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu Rechtsfragen rund um das Management der Personalakte.
Rechtsanwalt Jens-Uwe Neumann, Kanzlei ZIECHNAUS Rechtsanwälte
In der auf die Vertretung von Kreditinstituten spezialisierten Kanzlei befasst er sich vornehmlich mit Fragen des Arbeitsrechts und des Bankrechts und ist hierbei bundesweit sowohl beratend als auch forensisch tätig. Herr Neumann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Jena und Freiburg i.B. Seit dem Jahre 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Eine Vielzahl von Kreditinstituten nutzt seine umfangreiche Lehrerfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.