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Nachdem zunächst die österreichische und sodann auch die französische Datenschutzaufsichtsbehörde den Einsatz von Google Analytics für DSGVO widrig qualifizierten, stellt sich insgesamt die Frage, wie mit Google Werkzeugen in der Bank umgegangen werden kann. Welche Risiken sind mit dem Einsatz verbunden, welche begrenzenden Maßnahmen können ergriffen werden, wie ist für die einzelnen Tools, etwa für Google Webmaster Tools, Google Search Console, Google Analytics, Google Search, Google Maps, Google Web Fonts, Google reCaptcha zu differenzieren.
Nachdem zunächst die österreichische und sodann auch die französische Datenschutzaufsichtsbehörde den Einsatz von Google Analytics für DSGVO widrig qualifizierten, stellt sich insgesamt die Frage, wie mit Google Werkzeugen in der Bank umgegangen werden kann. Welche Risiken sind mit dem Einsatz verbunden, welche begrenzenden Maßnahmen können ergriffen werden, wie ist für die einzelnen Tools, etwa für Google Webmaster Tools, Google Search Console, Google Analytics, Google Search, Google Maps, Google Web Fonts, Google reCaptcha zu differenzieren.
Diese Betrachtung ist Teil des Lieferantenmanagements, betrifft die Vertragsgestaltung eingesetzter Dienstleister (etwa im Hinblick auf Auftragsverarbeitung vs. gemeinsame Verantwortung) sowohl auf vertraglicher als auch technischer Ebene und insoweit auch die sog. sorgfältige Auswahl nach MaRiks und Art. 25 DSGVO. Da es um einen us-amerikanischen Anbieter geht, spielt natürlich die Frage des Drittlandstransfers dabei gleichfalls eine zentrale Rolle - Standardvertragsklauseln in der Fassung von Google sowie dessen Umsetzung gem. Art. 44 ff. DSGVO.
Das Landgericht München sprach nun einem Betroffenen Schadensersatz in Höhe von 100 EUR wegen der Verwendung von Google Web Fonts zu, nachdem bereits das Verwaltungsgericht Wiesbaden einer Hochschule den Einsatz eines Cookie-Consent-Tools unter Rückgriff auf einen us-amerikanischen Anbieter per Anordnung untersagte.
Die TeilnehmerInnen erhalten eine aktuelle Zusammenstellung jüngst ergangener Entscheidungen, eine Orientierung zu den einschlägigen rechtlichen Grundlagen und damit Grundlagen, fundiert und belastbar eigene Entscheidungen treffen und begründen zu können.
Stefan Maas, Maas Rechtsanwälte Köln