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Die Pflichten der Bank bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nehmen stetig zu.
Der rechtliche Rahmen der Geldwäscheprävention in Kreditinstituten ist nach wie vor durch sich laufend ändernde Vorschriften, u.a. im GwG oder aber auch im KWG, gekennzeichnet. Frischen Sie Ihr Wissen regelmäßig auf!
Die Umsetzung der 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie sowie u.a. die Erfüllung der zunehmenden Sorgfaltspflichten beim E-Geld bzw. bei Prepaid-Kreditkarten, haben die Banken wieder einmal vor neue Herausforderungen gestellt. Durch diesen steten Wandel werden auch die Anforderungen an die internen Sicherungsmaßnahmen sowie das Risikomanagement stetig erweitert; orchestriert werden die Anforderungen durch einen erweiterten Bußgeldkatalog.
Begegnen Sie diesen Herausforderungen mit soliden Kenntnissen und pragmatischen Umsetzungs- und Lösungsansätzen und erhalten Sie Empfehlungen für ein effizientes Vorstandsreporting, das sie bei der Anerkennung und Würdigung Ihre Tätigkeit unterstützt.
Sie möchten sich zur/m Geldwäschebeauftragten zertifizieren lassen?
Dafür benötigen Sie zusätzlich zu diesem Seminar noch die Buchung von drei weiteren Veranstaltungen, welche jeweils mit einem Kompetenznachweis (30-minütige Online-Klausur) erfolgreich abzuschließen sind. Diese finden jeweils etwa 2-3 Wochen nach den Seminaren statt.
Folgende Seminare zählen zur Voraussetzung der Zertifizierung:
ST23-00115 Die „Zentrale Stelle“ nach § 25h KWG vom 08.03. – 09.03.2023
ST23-00129 „Banken im Fokus von BetrügerInnen“ am 10.03.2023
ST023-00260 „Betrug bei Immobilienfinanzierung“ am 18.04.2023
York Ladiges, Mainzer Volksbank eG, ist Rechtsanwalt und Bereichsdirektor Zentrale Stelle & Compliance bei der Mainzer Volksbank e.G. Zu seinen Schwerpunkten gehört u. a. die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Norbert Schäfer, DZ CompliancePartner GmbH, verantwortet als Geschäftsführer den Bereich Geldwäsche- und Betrugsprävention. Er ist zudem aktiv bei der Entwicklung von Geno-SONAR eingebunden.