Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen dazu, eine psychische Gefährdungsbeurteilung regelmäßig durchzuführen – ergänzend zur bereits etablierten normalen Gefährdungsbeurteilung.
Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung werden psychische Belastungen und die sich daraus ergebenden psychischen Beanspruchungen erfasst (Ist-Situation), analysiert, und es werden Maßnahmen und Lösungen geplant und implementiert, um Fehlbeanspruchungen zu beseitigen. Daraufhin ist wieder zu überprüfen, ob durch die Maßnahmen die psychischen Fehlbeanspruchungen reduziert wurden oder ob eine weitere Anpassung notwendig ist. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist insofern als kontinuierlicher Prozess zu verstehen.
Im Webinar erläutern wir Ihnen die Logik und den Prozessablauf sowie Nutzen der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Ebenso thematisieren wir verschiedene Haftungsfragen und sensibilisieren Sie für mögliche Risiken.