Veranstaltungsart
Webinar
Dauer (in Tagen)
0,5
Termin
07.11.2023 - 07.11.2023
315,00 €
PDF herunterladen
Aktions- und Gutscheincodes werden im weiteren Bestellprozess berücksichtigt.

ADG Webinar Hinweisgebersystem nach KWG u. Hinweisgeberschutzgesetz: Wie Sie Ihr Hinweisgebersystem schlank und effektiv umsetzen

Buchungsnummer
ST23-01700
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Vorstände sowie Umsetzungsverantwortliche

Am 16. Dezember 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU-Hinweisgeberrichtlinie) in Kraft getreten. Sie soll den Schutz von Hinweisgebern auf ein EU-weit einheitliches Niveau heben.  Deutschland hat sich mit der Umsetzung schwergetan. Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde im Mai 2023 final beschlossen und tritt mit Wirkung vom 02. Juli 2023 final in Kraft.

Neuer Schutz für HinweisgeberInnen
Whistleblowing als Ganzes und den einzelnen Hinweisgebern kommen immer mehr Bedeutung zu. Die Politik hat erkannt, wie wichtig es für alle Beteiligte sein kann, frühzeitig von möglichen Ungereimtheiten innerhalb von Unternehmen oder Behörden zu erfahren. Die zurückliegenden Geschehnisse um aufsehenerregende Betrugsaufdeckungen innerhalb von Unternehmen aus der Finanzbranche passen hier leider zu gut ins Bild und legen beispielhaft dar, welche Möglichkeiten zur Verhinderung solcher Vorfälle bestehen könnten.

Ein effektives und funktionierendes Hinweisgebersystem ist sowohl für die Beschäftigten als auch für das jeweilige Institut von großem Vorteil. Gepaart mit einer gelebten Fehlerkultur fördert eine solche Meldestellen die offene Kommunikation im Haus, deckt frühzeitig Probleme auf und wendet somit Schaden vom Unternehmen und den Beschäftigten ab.

Nutzen Sie unsere Veranstaltung, um sich einen Überblick über den Aufbau eines effektiven Hinweisgebersystems zu verschaffen. Darüber hinaus werden wir Ihnen einen aktuellen rechtlichen Überblick über das  deutsche Hinweisgeberschutzgesetz geben.

  • Darstellung der rechtlichen Entstehung
  • Entwicklung durch das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz mit u. a.folgenden Themen:
    • Wer kann Hinweise abgeben?
    • Arten der Meldekanäle: intern, extern und Offenlegung
    • Bearbeitung nach Eingang eines Hinweises
    • Sonstige Anforderungen
  • Einrichtung einer Meldestelle samt Meldekanäle
  • Welche Dokumente könnten im Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem zur Verfügung gestellt werden?
  • Vorgehen nach eingegangenen Hinweisen
  • Fallbeispiele
  • Unser ADG-Webinar bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Hinweisgebersystem.
  • Sie erhalten hilfreiche Informationen und Tipps für den Aufbau und die systematische Weiterentwicklung Ihrer Meldestelle.
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen und offenen Punkte mit der Referentin und den anderen Teilnehmern zu diskutieren und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln.

Sarah-Lena Tiburtius betreut seit über vier Jahren das Hinweisgebersystem bei der DZ CompliancePartner GmbH. Sie ist Volljuristin, war früher im Bereich MaRisk-Compliance tätig und kennt den Verbund durch Ihre jetzige Tätigkeit bei der DZ CompliancePartner GmbH sowie Ihre früherere Tätigkeit bei der GenoTec sehr gut.

AnsprechpartnerIn

Thomas Wilbert

M.A.
Experte für Interne Revision, rechtliche Fragen des Bankgeschäfts und Aufsichtsräte
Suchmaschine unterstützt von ElasticSuite