
Am 16. Dezember 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU-Hinweisgeberrichtlinie) in Kraft getreten. Sie soll den Schutz von Hinweisgebern auf ein EU-weit einheitliches Niveau heben. Deutschland hat sich mit der Umsetzung schwergetan. Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde im Mai 2023 final beschlossen und tritt mit Wirkung vom 02. Juli 2023 final in Kraft.
Neuer Schutz für HinweisgeberInnen
Whistleblowing als Ganzes und den einzelnen Hinweisgebern kommen immer mehr Bedeutung zu. Die Politik hat erkannt, wie wichtig es für alle Beteiligte sein kann, frühzeitig von möglichen Ungereimtheiten innerhalb von Unternehmen oder Behörden zu erfahren. Die zurückliegenden Geschehnisse um aufsehenerregende Betrugsaufdeckungen innerhalb von Unternehmen aus der Finanzbranche passen hier leider zu gut ins Bild und legen beispielhaft dar, welche Möglichkeiten zur Verhinderung solcher Vorfälle bestehen könnten.
Ein effektives und funktionierendes Hinweisgebersystem ist sowohl für die Beschäftigten als auch für das jeweilige Institut von großem Vorteil. Gepaart mit einer gelebten Fehlerkultur fördert eine solche Meldestellen die offene Kommunikation im Haus, deckt frühzeitig Probleme auf und wendet somit Schaden vom Unternehmen und den Beschäftigten ab.
Nutzen Sie unsere Veranstaltung, um sich einen Überblick über den Aufbau eines effektiven Hinweisgebersystems zu verschaffen. Darüber hinaus werden wir Ihnen einen aktuellen rechtlichen Überblick über das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz geben.
Sarah-Lena Tiburtius betreut seit über vier Jahren das Hinweisgebersystem bei der DZ CompliancePartner GmbH. Sie ist Volljuristin, war früher im Bereich MaRisk-Compliance tätig und kennt den Verbund durch Ihre jetzige Tätigkeit bei der DZ CompliancePartner GmbH sowie Ihre früherere Tätigkeit bei der GenoTec sehr gut.