Veranstaltungsart
Seminar
Dauer (in Tagen)
2
Termin
01.02.2024 - 02.02.2024
Zu erreichender Abschluss
Teilnahmebescheinigung
1.610,00 €
Bronze
1.529,50 €
Silber
1.497,30 €
Gold
1.449,00 €
Platin
1.416,80 €
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Aufsichtsrecht im Kreditgeschäft - weniger ist mehr

Buchungsnummer
ST24-00247
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Vorstände und Führungskräfte aus den Bereichen Baufinanzierungsvertrieb, Firmenkundenvertrieb, Marktfolge Kredit sowie Projektmanagement und Prozessmanagement

Prozesse digitalisieren – vorhandene Potenziale nutzen! Nutzen Sie Ihre bereits bestehenden Möglichkeiten, um sich optimal aufzustellen. Wie Sie das tun können, erfahren Sie hier in dieser Veranstaltung.

ergänzende Informationen

Das Aufsichtsrecht bestimmt Ihre Prozesse in der Kreditorganisation – aber wie kann man es mit wenig Aufwand rechtlich einwandfrei umsetzen?

Die Bankenaufsicht hat in den letzten Jahren neue regulatorische Anforderungen erstellt und bestehende Vorgaben verschärft. Sehr viele neue bzw. verschärfte Regelungen betreffen das Kreditgeschäft:

  • MaRisk-Novellen
  • Wohnimmobilienkreditrichtlinie
  • BelWertV und WER 3.0
  • Rotationspflicht bei Beleihungswertermittlungen
  • Forbearane
  • Wohlverhaltensperiode
  • Auswertung der wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Validierung von Lebenshaltungskostenpauschalen

Sie kennen sicherlich diese Fragestellungen:

  • Wie können die Öffnungsklauseln der MaRisk effizient umgesetzt werden?
  • Inwieweit darf risikorelevantes Kreditgeschäft in Einzelkompetenz des Marktes entschieden werden?
  • Kann die Technik der systemgestützten Wertermittlung auch über der Kleindarlehensgrenze genutzt werden? Welche Anforderungen müssen hierfür erfüllt werden?
  • Müssen oberhalb der Kleindarlehensgrenze tatsächlich immer die bankeigenen Sachverständigen für Gutachten die Immobilien innen und außen besichtigen?
  • Wie oft dürfen die Sachverständigen Beleihungswertermittlungen der gleichen Kunden erstellen oder überprüfen?
  • Wie können kleine Genossenschaftsbanken, mit maximal einer Person für die Erstellung von Gutachten, damit umgehen?
  • Wie kann die Intensivbetreuung risikoorientiert gestaltet werden?
  • Sind in allen Sanierungsfällen immer zwingend Sanierungsgutachten einzuholen?
  • Wie kann auch im Firmenkundengeschäft eine rechtlich einwandfreie und prozessual einfache Dokumentation nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie gestaltet werden?
  • Wie können die Vorgaben zu Forbearance in der Praxis einfach und wirksam umgesetzt werden?
  • Wie kann die Wohlverhaltensperiode kapazitätssparend prozessual und organisatorisch gesteuert werden?
  • Sind Szenariobetrachtungen bei der Auswertung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich?
  • Wie können Lebenshaltungskosten validiert werden und wie muss damit umgegangen werden, wenn die Bank mit mehreren Verbundpartnern zusammenarbeitet?

Bei allen Themen werden Banken damit konfrontiert, die Regelungen aufsichtsrechtlich konform umzusetzen, ohne dabei die Praxistauglichkeit und Effizienz aus dem Blick zu verlieren. Und wie erreicht man das?

  • MaRisk – die Umsetzung im Detail bei
  • der Gestaltung von Kreditprozessen in Einzelkompetenz des Marktes,
  • der Bewertung von Sicherheiten,
  • der Gestaltung der Risikofrüherkennung,
  • der risikoorientierten Integration der Intensivbetreuung und Sanierung,
  • der Einbindung der Forbearance-Regelungen
  • der organisatorischen und prozessualen Steuerung der Wohlverhaltensperiode
  • BelWertV bzw. WER 3.0 – die Möglichkeiten zur Kapazitätseinsparung,
  • Wohnimmobilienkreditrichtlinie – effiziente Gestaltung der Prozesse zur Aufklärung und Dokumentation von Verbrauchern (auch im Firmenkundengeschäft),
  • Erfahrungsaustausch mit Experten unter fachkundiger Moderation
  • Sie können die o.a. Fragen für Ihr Haus beantworten.
  • Sie lernen Lösungen für typische Problemstellungen bei der Umsetzung von rechtlichen Vorgaben kennen.
  • Sie wissen, wie man die wesentlichen Vorgaben aus den MaRisk in Bezug auf die Neukreditprozesse und im Bestandskreditgeschäft einfach und effizient umsetzt.
  • Sie erkennen, dass das Aufsichtsrecht nicht unbedingt zu Mehrarbeit weniger Effizienz führen muss.
  • Sie diskutieren mit Experten Lösungen für Ihre individuellen Problemstellungen.
  • Sie sind in der Lage, in Ihrer Bank Kreditprozesse so anzupassen, dass sie aufsichtsrechtlich einwandfrei sind und dennoch eine Verschlankung für Markt und Marktfolge spürbar wird.

Peter Sesterhenn, Partner Dialog Unternehmensberatung GmbH

Peter Sesterhenn ist Gesellschafter und Geschäftsführer. Er hat nach mehreren Jahren Tätigkeit bei einem genossenschaftlichen Prüfungsverband im Jahr 2003 die Partner Dialog Unternehmensberatung GmbH gegründet. Seine Spezialgebiete sind die Themen Produktivitätsmanagement, Prozesse, Organisationsentwicklung und Kreditgeschäft.

 

Sandro Heppenheimer, Partner Dialog Unternehmensberatung GmbH

Sandro Heppenheimer ist Senior Berater der Partner Dialog und verantwortlich für den Fachbereich Kredit. Er berät Banken bei organisatorischen und prozessualen Themenstellungen. Sein Ziel ist ein effizientes und ganzheitlich organisiertes Kreditgeschäft nach dem Motto: Kunden- und Prozessorientiert.

AnsprechpartnerIn

Jessica Götte

Produktmanagerin
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