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Als Vorständ/-in das Risikoreporting an den Aufsichtsrat optimieren
Buchungsnummer
ST24-00703
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Vorständ:innen
Die MaRisk verpflichten Sie als VorständIn, Ihren Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich in schriftlicher Form über die Risikosituation Ihres Hauses zu informieren. Von diesem Risikoreporting verlangt die Aufsicht, dass es nachvollziehbar und aussagekräftig ist und neben der reinen Darstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation umfasst. Darüber hinaus soll die Geschäftsleitung auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung sowie hierzu geplante Maßnahmen eingehen. Erarbeiten Sie gemeinsam mit unserer ausgewiesenen Expertin Colette Sternberg einen schlanken Aufsichtsratsreport!
Vielfach fällt es schwer, die gestellten Anforderung an einen Risikobericht mit Leben zu füllen. Einerseits müssen alle relevanten Informationen weitergegeben werden, andererseits soll der Bericht aber auch verständlich und übersichtlich gestaltet sein und die Aufsichtsräte nicht mit seinem schieren Umfang „erschlagen“. Sonst wird oft viel Zeit darauf verwendet, Positionen zu besprechen, die für die Risikosituation des Hauses von eher untergeordneter Bedeutung sind.
Zwar existiert ein DGRV-Standard für das Risikoreporting an den Aufsichtsrat, allerdings fällt dieses Reporting noch immer recht umfangreich aus und wird von den Häusern eher selten verwendet.
Daher stellt sich häufig die Frage, wie man das Reporting an den Aufsichtsrat noch prägnanter ausgestalten kann. Hier setzt unsere Veranstaltung an und diskutiert mit Ihnen, wie Sie schlank und nachvollziehbar den Risikoreport aufbauen können und trotzdem die Anforderungen von Aufsicht und Prüfung erfüllen.
Hinweis:
Speziell zum Kenntnisaufbau für Aufsichtsräte bieten wir eine separate Veranstaltung „MaRisk-Risikoreporting für den/die AufsichtsrätIn“ vom 19.04. bis 20.04.2024 (ST24-00258) an.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Thematik im Rahmen einer Inhouse-Maßnahme – moderiert von der Dozentin – gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat aufzuarbeiten. Gern beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein Angebot.
Was sollten Sie reporten? Aktueller Stand der Anforderungen an Umfang und Inhalt der Aufsichtsratsinformation
Was machen Sie schon? Bestehende Reportings und Auswertungen sowie den DGRV-Standard als Grundlage eines Aufsichtsratsreports nutzen
Welche Angaben fordert die Aufsicht? Welche Angaben braucht der Aufsichtsrat wirklich? Kürzungspotenziale erkennen und umsetzen
Die aufsichtsrechtlichen Mindestangaben um betriebswirtschaftlich sinnvolle Angaben erweitern, um das Verständnis im Aufsichtsrat gezielt zu fördern
Erarbeitung eines Muster-Reportings an Ihren Aufsichtsrat (für barwertig wie auch für GuV-orientiert steuernde Banken)
Offene Diskussions- und Fragerunde zum Thema
Gemeinsam mit einer erfahrenen Expertin, die schon zahlreiche Banken bei der Optimierung des vorhandenen Reportings unterstützt hat, erarbeiten Sie, basierend auf Ihren bestehenden Berichten, wie Sie zu einem schlanken Aufsichtsratsreport gelangen. Dabei steht auch das Thema „Verständlichkeit für das Aufsichtsgremium“ auf der Agenda.
Sie diskutieren die Anforderungen an ein angemessenes und schlankes Reporting für Ihren Aufsichtsrat. Dabei erarbeiten wir ganz gezielt ausgehend vom DGRV-Standard Möglichkeiten, Ihren vorhandenen Risikobericht zu kürzen, ohne die Aussagen zu verwässern.
Sie haben die Möglichkeit, über die Anforderungen sowohl für barwertig als auch für GuV-orientiert steuernde Banken zu diskutieren und besprechen zudem sinnvolle ergänzende Berichtsgrößen und Erklärungen für den Aufsichtsrat. Bringen Sie Ihr bestehendes Reporting einfach mit und vollziehen Sie die Vorschläge aus der Veranstaltung direkt nach.
Durch das so abgeleitete Vorgehen erhalten Sie ein Informationspaket mit geringerem Umfang, aber den für den Aufsichtsrat wesentlichen Aussagen. So stellen Sie sicher, dass die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden, der Arbeitsaufwand zur Reporterstellung nicht ausufert und der Aufsichtsrat eine verständliche und angemessene Information erhält.
WP/StB. Colette Sternberg, prüfungsnahe Beratung und Coaching
AnsprechpartnerIn
Thomas Wilbert
M.A.
Experte für Interne Revision, rechtliche Fragen des Bankgeschäfts und Aufsichtsräte