Bronze |
798,00 €
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Silber |
781,20 €
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Gold |
756,00 €
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Platin |
739,20 €
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Vollstreckung in den Nachlass? Kennen Sie in diesem Fall die wichtigsten Voraussetzungen, die Sie beachten müssen? Informieren Sie sich in dieser Veranstaltung über die formellen Anforderungen und möglichen Vorgehensweisen der Vollstreckung in den Nachlass, um im entscheidenden Augenblick effektiv handeln zu können.
Wenn ein Schuldner stirbt, sind bei den Gläubigern plötzlich viele Fragen offen: Wer kommt als Erbe des Schuldners in Betracht und wie kann er ermittelt werden? Kann ab diesem Zeitpunkt überhaupt weiter in den Nachlass und darüber hinaus gegen die Erben vollstreckt werden? Kann der Gläubiger auf das eigene Vermögen der Erben zugreifen? Und kann erfolgreich auf das Vermögen des Verstorbenen zugegriffen werden, obwohl kein Erbe bekannt ist?
Wenn ein Schuldner verstirbt, bedeutet das für eine Bank als Gläubiger nicht automatisch, dass die Forderungen abgeschrieben werden müssen. Jedoch gibt es bei der Vollstreckung in den Nachlass wichtige Voraussetzungen, die Sie beachten müssen: Informieren Sie sich bereits im Vorfeld über die formellen Anforderungen und möglichen Vorgehensweisen der Vollstreckung in den Nachlass, um im entscheidenden Augenblick effektiv handeln zu können.
Nach einer Wissensauffrischung zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen des Erbrechtsverfahrens erfahren Sie in unserem Seminar, gegen wen und mit welchen Möglichkeiten Sie nach dem Tod des Schuldners offene Forderungen durchsetzen können. Der Fokus richtet sich dabei auf die praktischen Probleme, wie beispielsweise bei unbekannten Erben oder bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Rainer Goldbach, Stadt Mörfelden-Walldorf, GS-Seminare, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Rainer Goldbach ist Beamter im gehobenen Dienst, Seminarleiter und Lehrbeauftragter für Vollstreckung, Verwaltungszwangsverfahren, Insolvenz-/Grundbuchrecht. Er ist (Mit)autor vollstreckungsrechtlicher Fachbücher, Kommentaren zum ZVG und zahlreicher Aufsätze.
Uta Goldbach, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, GS-Seminare
Uta Goldbach ist Beamtin im gehobenen Dienst und Seminarleiterin in den Fachgebieten Vollstreckung, Insolvenzrecht, Grundbuchrecht und Verwaltungszwangsverfahren. Sie ist Mitautorin vollstreckungsrechtlicher Fachbücher sowie einem OnlineKommentar zum ZVG.