Bronze |
798,00 €
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Silber |
781,20 €
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Gold |
756,00 €
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Platin |
739,20 €
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Vollstreckung in den Nachlass? Kennen Sie in diesem Fall die wichtigsten Voraussetzungen, die Sie beachten müssen? Informieren Sie sich in dieser Veranstaltung über die formellen Anforderungen und möglichen Vorgehensweisen der Vollstreckung in den Nachlass, um im entscheidenden Augenblick effektiv handeln zu können.
ergänzende Informationen
BESCHREIBUNG
Wenn ein Schuldner stirbt, sind bei den Gläubigern plötzlich viele Fragen offen: Wer kommt als Erbe des Schuldners in Betracht und wie kann er ermittelt werden? Kann ab diesem Zeitpunkt überhaupt weiter in den Nachlass und darüber hinaus gegen die Erben vollstreckt werden? Kann der Gläubiger auf das eigene Vermögen der Erben zugreifen? Und kann erfolgreich auf das Vermögen des Verstorbenen zugegriffen werden, obwohl kein Erbe bekannt ist?
Wenn ein Schuldner verstirbt, bedeutet das für eine Bank als Gläubiger nicht automatisch, dass die Forderungen abgeschrieben werden müssen. Jedoch gibt es bei der Vollstreckung in den Nachlass wichtige Voraussetzungen, die Sie beachten müssen: Informieren Sie sich bereits im Vorfeld über die formellen Anforderungen und möglichen Vorgehensweisen der Vollstreckung in den Nachlass, um im entscheidenden Augenblick effektiv handeln zu können.
Nach einer Wissensauffrischung zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen des Erbrechtsverfahrens erfahren Sie in unserem Seminar, gegen wen und mit welchen Möglichkeiten Sie nach dem Tod des Schuldners offene Forderungen durchsetzen können. Der Fokus richtet sich dabei auf die praktischen Probleme, wie beispielsweise bei unbekannten Erben oder bei Nachlassinsolvenzverfahren.
INHALTE
Ermittlung der Erben des Schuldners
- Gesetzliche Erbfolge (Erbordnung, Ehegattenerbrecht, der Fiskus als gesetzliche Erben)
- Gewillkürte Erbfolge (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis und Pflichtteil)
- Ausschlagung einer Erbschaft
Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten
- Tod des Schuldners nach begonnener ZV (§ 779 ZPO)
- Haftung der Erben und des Nachlasses
- ZV gegen die Erben oder in den Nachlass?
- Nachlasspflegschaft
- Erbscheinerteilung auf Gläubigerantrag
- Europäisches Nachlasszeugnis
- Internationales Erbrechtsverfahren
- Nachlassinsolvenzverfahren
- Dürftigkeitseinrede
- Vollstreckung bei der Nachlassverwaltung
- Vollstreckung bei Vor-/Nacherbschaft
- Vollstreckung bei unbekannten Erben
- Eigenvermögen des Erben
- Zwangsvollstreckung in den Nachlass
- Taktische Möglichkeiten bei der Nachlassvollstreckung
- Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten der Erben
- Wie können die Vollstreckungskosten möglichst gering gehalten werden?
- Fallbetrachtung
NUTZEN
- Sie erhalten das Handwerkszeug, um im Todesfall von Schuldnern die Zwangsvollstreckung in Gang zu bringen oder bereits begonnene Vollstreckungsverfahren erfolgreich fortzuführen.
- Sie lernen Instrumente kennen, die Ihnen einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern verschaffen.
- Sie besprechen anhand von Praxisfällen die passende Anwendung der verschiedenen Einsatzmöglichkeiten.
- Sie können im Vorfeld eingereichte Fälle aus Ihrer Praxis besprechen.
DOZENTEN
Rainer Goldbach, Stadt Mörfelden-Walldorf, GS-Seminare, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Rainer Goldbach ist Beamter im gehobenen Dienst, Seminarleiter und Lehrbeauftragter für Vollstreckung, Verwaltungszwangsverfahren, Insolvenz-/Grundbuchrecht. Er ist (Mit)autor vollstreckungsrechtlicher Fachbücher, Kommentaren zum ZVG und zahlreicher Aufsätze.
Uta Goldbach, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, GS-Seminare
Uta Goldbach ist Beamtin im gehobenen Dienst und Seminarleiterin in den Fachgebieten Vollstreckung, Insolvenzrecht, Grundbuchrecht und Verwaltungszwangsverfahren. Sie ist Mitautorin vollstreckungsrechtlicher Fachbücher sowie einem OnlineKommentar zum ZVG.