Die Risiken der Bank im Blick – das MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat
Damit eine Bank langfristig erfolgreich ist, muss sie ihre Risiken nicht nur im Blick haben, sondern auch entsprechend steuern können. Dies gilt auch für Aufsichtsräte: So fordert das Kreditwesengesetz im § 25d Abs. 6 KWG: „[Der Aufsichtsrat] muss der Erörterung von Strategien, Risiken […] ausreichend Zeit widmen.“ Die BaFin konkretisiert diese Anforderung in ihrem Merkblatt zur Kontrolle von Aufsichtsräten dahin gehend, „dass sie [die Aufsichtsräte] die Geschäftsstrategie und Risikosituation des Unternehmens beobachten und sich ein Urteil darüber bilden“ müssen. Von Ihrem Vorstand erhalten Sie daher vierteljährlich einen schriftlichen Risikobericht zur Risikosituation Ihres Hauses. Hierin finden sich eine Beurteilung der Risikosituation sowie eine Reihe verschiedenster Risikokennzahlen.
Sie möchten typische Herausforderungen im Risikomanagement der Genossenschaftsbanken auf Basis der aktuellen Lage an den Kapital- und den Kreditmärkten diskutieren? Sie möchten sich zur Darstellung und Interpretation von Risikokennzahlen auf den aktuellen Stand bringen? All dies können Sie mit dem Besuch unseres Seminars erreichen.