Veranstaltungsart
Seminar
Dauer (in Tagen)
1.5
Termin
31.01.2025 - 01.02.2025
Zu erreichender Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Teilnahmeart
Präsenz
1.300,00 €
Bronze
1.235,00 €
Silber
1.209,00 €
Gold
1.170,00 €
Platin
1.144,00 €
Aktions- und Gutscheincodes werden im weiteren Bestellprozess berücksichtigt.

Sicher entscheiden! Worauf Aufsichtsräte bei der Kreditentscheidung achten müssen

Buchungsnummer
ST25-00437
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken, insbesondere auch Mitglieder eines Kreditausschusses im Aufsichtsrat

Das Kreditgeschäft ist das Kerngeschäft einer Genossenschaftsbank. In unserer Veranstaltung bekommen Sie als Aufsichtsratsmitglied einer Genossenschaftsbank einen umfassenden Einblick in dieses wichtige Themengebiet. 

ergänzende Informationen

  • BESCHREIBUNG

    Kreditvergabe in Genossenschaftsbanken – auch der Aufsichtsrat muss vielfach zustimmen!
    In Genossenschaftsbanken sind Mitwirkung und Zustimmung des Aufsichtsrats bei bestimmten Kreditvergaben verbindlich geregelt. Worauf müssen Sie achten, um bei einer Kreditvergabeprüfung die einzelnen Engagements richtig einschätzen zu können? Eines vorweg: Sie müssen dazu kein ausgewiesener Kreditfachmann sein, aber Sie sollten die Basics in diesem wesentlichen Geschäftsfeld einer Genossenschaftsbank kennen. Mit unserer Veranstaltung gewinnen Sie den Überblick über die rechtlichen Anforderungen an die Kreditentscheidung im Aufsichtsrat, die organisatorische Umsetzung, z. B. durch Protokollierung und die Bildung eines Kreditausschusses, und über mögliche Haftungsfragen.

  • INHALTE

    • Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Kreditvergabe von Banken:
      • Anforderungen im Genossenschaftsgesetz
      • Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG):
        • Kreditbegriff
        • Kreditnehmereinheiten (§ 19 Abs. 2 KWG)
        • Großkredite, Organkredite
        • Verpflichtung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 18 KWG)
      • Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
      • Besondere Berichtspflichten bei Engagements von Aufsichtsräten
    • Einschätzung des Kreditengagements und Bonitätsbeurteilung:
      • Kreditakte und Kreditprotokoll, Analyse vorliegender Unterlagen
      • Bewertung und Einschätzung von Kreditsicherheiten:
        • Wie wirken Sicherheiten auf die Kreditvergabe?
        • Anforderungen an die Wertermittlung
        • Einschätzung der Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung von Sicherheiten
      • Diskussion von Praxisfällen
    • Organisation der Beschlussfassung:
      • Entscheidungsfindung und Beschlussfassung – Unterschiede mit und ohne Kreditausschuss
      • Anforderungen an die Kreditvorlage
      • Dokumentation von Diskussion und Entscheidung
    • Auswirkungen von Fehlentscheidungen:
      • Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
      • Schadenersatz des Aufsichtsrats an die Genossenschaft, mögliche Schutzmaßnahmen (z. B. D&O-Versicherung)
  • NUTZEN

    • Mit Ihrem Besuch legen Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer Sachkunde gemäß § 25d Abs. 1 KWG.
    • Sie diskutieren ausführlich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitwirkung des Aufsichtsrats an Kreditvergaben einer Genossenschaftsbank. Zahlreiche Praxisbeispiele garantieren Ihnen einen optimalen Blick auf dieses wichtige Thema.
    • Sie erhalten zahlreiche Praxistipps für die Organisation und Dokumentation der im Aufsichtsrat getroffenen Kreditentscheidungen.
    • Sie lernen die Haftungsrisiken im Rahmen Ihrer Entscheidungen kennen
    • Sie erfahren, auf welche Punkte Sie im Rahmen der einzelnen Kreditentscheidung anhand von Kreditakten und Kreditprotokollen achten sollten.
    • Sie lernen verschiedene Fragen der Kreditsicherheitenbewertung kennen, die für eine Einschätzung des Engagements unerlässlich sind.
  • DOZENTEN

    Sascha Hofmann, Vereinigte Volksbank eG

    Michael M. Ziechnaus, ZIECHNAUS Rechtsanwälte  

Wir beraten Sie gerne.
Thomas Wilbert

Thomas Wilbert

M.A., B.A.
Experte für Interne Revision, rechtliche Fragen des Bankgeschäfts und Aufsichtsräte