Bronze |
361,00 €
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Silber |
353,40 €
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Gold |
342,00 €
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Platin |
334,40 €
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Leistungsschwache Mitarbeiter, die kontinuierlich die an sie gestellten Anforderungen nicht erfüllen können oder nicht erfüllen wollen, beeinflussen Arbeitsprozesse in Zeiten knapper Personalkapazitäten spürbar negativ. Nicht-, Minder- oder Schlechtleistungen kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen sanktionieren.
Dieses Webinar ist Bestandteil der Zertifizierung: "Spezialist Arbeitsrecht ADG | online"
ergänzende Informationen
BESCHREIBUNG
In unserem Webinar erhalten Sie einen Überblick über mögliche arbeitsrechtliche Sanktionen im Umgang mit Low-Performern anhand von Beispielen erhalten Hinweise zum taktischen Vorgehen bei der Konfrontation mit leistungsschwachen Mitarbeitern.
Sie erfahren, wie Sie Low-Performer identifizieren können und diese durch Zielvorgaben nicht nur kontrollieren, sondern auch motivieren können.
INHALTE
- Identifizierung von Low-Performern
- Motivation und Kontrolle von Low-Performern durch Zielvorgaben und Zielvereinbarungen
- Arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen durch Nicht-, Minder- und Schlechtleistungen
- Arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten
NUTZEN
In unserem Webinar erhalten Sie einen Überblick über die Möglichkeiten arbeitsrechtlicher Sanktionen im Umgang mit Low-Performern. Anhand von Beispielen erhalten Sie Hinweise zum taktischen Vorgehen bei der Konfrontation mit leistungsschwachen Mitarbeitern.
Unser ADG-Webinar informiert Sie umfassend und kompakt – ohne Reise- und Abwesenheitszeiten. Alles, was Sie benötigen, sind ein Telefon und ein Internetzugang an Ihrem Bankarbeitsplatz, ein iPad® oder ein Tablet mit android®-Betriebssystem.DOZENTEN
Jens-Uwe Neumann, ZIECHNAUS Rechtsanwälte
In der auf die Vertretung von Kreditinstituten spezialisierten Kanzlei befasst er sich vornehmlich mit Fragen des Arbeitsrechts und des Bankrechts. Die Kanzlei ist hierbei bundesweit sowohl beratend als auch forensisch tätig. Herr Neumann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Jena und Freiburg i.B. Seit dem Jahre 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Eine Vielzahl von Kreditinstituten nutzt seine umfangreiche Lehrerfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.