Die Risiken der Bank im Blick – das MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat
Damit eine Bank langfristig erfolgreich ist, muss sie ihre Risiken nicht nur im Blick haben, sondern auch entsprechend steuern können. Dies gilt auch für Aufsichtsräte: So fordert das Kreditwesengesetz im § 25d Abs. 6 KWG: „[Der Aufsichtsrat] muss der Erörterung von Strategien, Risiken […] ausreichend Zeit widmen.“
Die BaFin konkretisiert diese Anforderung in ihrem Merkblatt zur Kontrolle von Aufsichtsräten dahingehend, „dass sie [die Aufsichtsräte] die Geschäftsstrategie und Risikosituation des Unternehmens beobachten und sich ein Urteil darüber bilden“ müssen. Von deinem Vorstand bekommst du als Aufsichtsratsmitglied daher vierteljährlich einen schriftlichen Risikobericht zur Risikosituation deines Hauses.
Hierin finden sich eine Beurteilung der Risikosituation sowie eine Reihe verschiedenster Risikokennzahlen. Du willst typische Herausforderungen im Risikomanagement von Genossenschaftsbanken im Lichte der aktuellen Entwicklungen an den Kapital- und Kreditmärkten besser einordnen? Du möchtest deine Kenntnisse zur Darstellung und Interpretation von Risikokennzahlen auffrischen und auf den neuesten Stand bringen?
Genau das bietet dir unser Seminar. Hier vertiefst du dein Wissen, schärfst deinen Blick für Risiken und Chancen – und entwickelst ein sicheres Gespür für die entscheidenden Stellschrauben im Risikomanagement deiner Bank.

