Bronze |
1.225,50 €
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Silber |
1.199,70 €
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Gold |
1.161,00 €
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Platin |
1.135,20 €
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Sie als Aufsichtsratsmitglied einer Genossenschaftsbank erhalten in unserem Format einen Einblick in die wesentlichen Aspekte der Eigenkapital- und Eckwertplanung von Genossenschaftsbanken.
ergänzende Informationen
BESCHREIBUNG
Kompakt und verständlich für Aufsichtsräte erklärt:
Eckwert- und Kapitalplanung beurteilen
Als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise wurden auf internationaler Ebene insbesondere durch den Baseler Ausschuss Bankenaufsicht und dem Committee of European Banking Supervisors verschiedene Grundlagen für eine verschärfte Regulierung geschaffen. Darauf zurückzuführen ist auch das Regelwerk „Basel III“. Dieses soll die Kapitalausstattung und Liquiditätsvorsorge der Kreditinstitute wesentlich verbessern. Denn in der Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass viele Kreditinstitute über zu wenig Eigenkapital verfügten. So hat das Thema „Eigenkapitalplanung“ in der jüngsten Zeit für Banken stark an Bedeutung gewonnen. Auch Aufsichtsratsmitglieder in Genossenschaftsanken sollten mit den Grundzügen der Kapital- und Eckwertplanung vertraut sein und diese beurteilen können.INHALTE
- Notwendigkeit und Anforderungen an eine MaRisk-konforme Bankstrategie
- Der Risikomanagementprozess als Basis für die Kapitalplanung
- Die wichtigsten Elemente der externen Eigenmittelanforderungen und der Risikotragfähigkeitsberechnung
- Die Eckwertplanung
- Die interne und externe Kapitalplanung
- Berichtspflichten an den Aufsichtsrat
NUTZEN
- Sie erhalten kompakt und verständlich einen Überblick über die wesentlichsten Punkte der Eigenkapital- und Eckwertplanung.
- Sie lernen die Verzahnung mit der Risikotragfähigkeitsberechnung.
- Sie können die Eckwert- und Kapitalplanung Ihres Hauses beurteilen.
DOZENTEN
Colette Sternberg, prüfungsnahe Beratung und Coaching, – Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin – ist seit über 20 Jahren freiberufliche Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin für Banken in aufsichtsrechtlichen Fragen. Sie steht neben ihrer Dozententätigkeit auch beratend auch in vielen Notfällen mit Aufsicht oder Prüfern zur Seite. Seit mehreren Jahren veröffentlicht sie regelmäßig auf www.colettesternberg.blog Tipps und Tricks für den aufsichtsrechtlichen Dschungel. Der Blog hat das Ziel "Aufsichtsrecht einfach erklärt und schlank umgesetzt".