Führungskräfte und Verantwortliche im Bereich Personalmanagement sowie Spezialisten, die sich mit arbeitsrechtlichen Fragstellungen beschäftigen
Das kollektive Arbeitsrecht behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Tarifvertragsparteien, den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden.
Hierbei gibt es zahlreiche Regelungen der betrieblichen Mitbestimmung nach dem BetrVG, die von den Arbeitgebern und dem Betriebs-/Personalräten zu beachten sind.
Um rechtssicher zu handeln und Rechtstreitigkeiten zu verhindern, sollten Sie die grundlegen Kenntnisse dieses Rechtsgebietes beherrschen.
Wir beraten Sie gerne.
Thomas Wilbert
M.A., B.A.
Experte für Interne Revision, rechtliche Fragen des Bankgeschäfts und Aufsichtsräte
In diesem Modul lernen Sie die Grundlagen im Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht und die Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung im Kollektivarbeitsrecht kennen und wie Sie diese für Ihre Bank am besten umsetzen.
Der Mitbestimmungsgedanke und seine gesetzlichen Ausprägungen
Wichtige Begriffe
Typen und Merkmale der Betriebsräte: Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat, Betriebsversammlung und Betriebsräteversammlung
Amt des Betriebsrats, Voraussetzungen, Wahl, Amtszeit
Anfechtbarkeit und Nichtigkeit Betriebsratswahl
Betriebsverfassungsrecht
Aufgaben, Beteiligung und Mitwirkungsrechte
Verhältnis von Tarifverträgen zu Betriebsvereinbarungen, § 77 III BetrVG
Arbeitskampfrecht
Grundlagen des Arbeitskampfs
Kampfmittel
Grenzen des Arbeitskampfs
Rechtsfolgen unzulässiger Arbeitskampfmaßnahmen
Sie setzen sich intensiv mit Fragen des Kollektivarbeitsrechts in der Praxis auseinander.
Sie können arbeitsrechtliche Entscheidungen im beruflichen Alltag kompetent treffen.
Sie lernen, sicher einzuschätzen, ob und in welchem Umfang tarifliche Regelungen in Ihrer Bank anzuwenden sind.
Sie wissen, wann welche Beteiligungs- oder Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen.
Sie erhalten Einblick in die Projekte und somit auch Lösungen Ihrer Kollegen aus anderen Organisationen und können sich im Sinne eines "Good-Practice-Ansatzes“ hierzu miteinander austauschen.
Sie sind in der Lage, Ihre Erkenntnisse mittels Transferaufgaben der Module auf Ihr Haus zu übertragen.
Im Projekt- und Fallstudienmodul haben Sie die Gelegenheit, im Rahmen eines Präsenztages auf dem Campus Schloss Montabaur intensiv in den Austausch mit den anderen Teilnehmern und unserem Experten zu gehen.
Der Workload dieses Fachmoduls beläuft sich auf circa 30 Stunden. Die fachlichen Inhalte werden den Teilnehmenden in einem Zeitraum von circa 5 Wochen unter fachkundiger Anleitung in digitalen Formaten vermittelt. Dabei haben die Teilnehmenden die Gelegenheit, in jeder Woche in ihren individuellen Lerntempos bereitgestellte Lerninhalte und Transferaufgaben zu bearbeiten.
In einem Live-Studierzimmer enthalten die Teilnehmenden weiterhin die Möglichkeit, sich untereinander zum Lernstoff des Moduls auszutauschen bzw. Diskussionen zu inhaltlichen Aspekten zu führen.
Am Ende jeder Unterrichtswoche findet online eine Live-Session statt, in welcher die Teilnehmenden Wissen vertiefen sowie bearbeitete Aufgaben gemeinsam mit dem Dozierenden reflektieren.
Tim Schwarzburg, Sozietät KUNZ Rechtsanwälte
Tim Schwarzburg ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediator und geschäftsführender Partner der Sozietät KUNZ Rechtsanwälte mit Büros in Koblenz und Mainz. Er berät mit seinem Team insb. Genossenschaftsbanken aller Größen, Unternehmen, Führungskräfte und unabhängige Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeits- und Aufsichtsrechts mit Schwerpunkt im kollektiven Arbeitsrecht. Er begleitet dabei Fusionen, Restrukturierungen, sonstige betriebliche Veränderungsprozesse, Outsourcingmaßnahmen sowie Unternehmenstransaktionen und -nachfolgeregelungen. Herr Schwarzburg ist außerdem Lehrbeauftragter an der HS Koblenz, hat Fachbeiträge veröffentlicht und wirkt als Autor in arbeitsrechtlichen Kommentierungen bzw. Handbüchern mit.
Wir beraten Sie gerne.
Thomas Wilbert
M.A., B.A.
Experte für Interne Revision, rechtliche Fragen des Bankgeschäfts und Aufsichtsräte