(zukünftige) Geldwäschebeauftragte sowie ihre Vertreter, die auch die Zentrale Stelle zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen gemäß § 25h KWG innehaben
Phishing, Skimming, Datenmanipulation, Urkundenfälschung oder Bestechung: Dies sind nur einige der möglichen Betrugsdelikte, vor denen sich ein Kreditinstitut schützen muss. Denn ein in der Öffentlichkeit bekannt gewordener Betrugsfall kann für ein Institut einen enormen Schaden bedeuten. Eigenes Institutsvermögen kann gefährdet werden, die Reputation der Bank wird zweifelsohne darunter leiden, aufsichtsrechtliche Sanktionen und sogar eine persönliche Haftung können drohen. Um Dich und Dein Institut bestmöglich zu schützen, lernst Du in unserem Seminar, wie Du Betrugsrisiken frühzeitig erkennst, wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen umsetzt und so Schäden effektiv vermeidest.
Gemäß § 25h KWG ist u. a. jedes Institut dazu aufgefordert und verpflichtet, angemessene Sicherungssysteme zu schaffen und diese auch zu dokumentieren.
Erfahre in unserer Veranstaltung, wie Du ein umfassendes Sicherungssystem aufbaust und in Deinem Haus gezielt zur Prävention von Betrugsdelikten umsetzen kannst.
Du möchtest Dich zum Geldwäschebeauftragten zertifizieren lassen?
Dafür benötigst Du – zusätzlich zu diesem Seminar – innerhalb von zwei Jahren die Teilnahme an drei weiteren Veranstaltungen, die jeweils mit einem Kompetenznachweis (30-minütige Online-Klausur) erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Die Klausuren finden jeweils etwa 2–3 Wochen nach den Seminaren statt.
Folgende vier Seminare sind Teil der Zertifizierung: