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ADG-Webinar: Überblick über die wichtigsten Fragen im Individualarbeitsrecht Teil 2
Buchungsnummer
ST24-00639
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Personalleiter, Spezialisten
Das Individualarbeitsrecht behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese werden maßgeblich durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen gestaltet. Eine Vielzahl von Gesetzen, die der Arbeitgeber bei Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten hat, sowie die einschlägigen Tarifverträge bestimmen darüber hinaus jedoch den Handlungsspielraum der Arbeitsvertragsparteien.
Das Individualarbeitsrecht behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese werden maßgeblich durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen gestaltet. Eine Vielzahl von Gesetzen, die der Arbeitgeber bei Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten hat, sowie die einschlägigen Tarifverträge bestimmen darüber hinaus jedoch den Handlungsspielraum der Arbeitsvertragsparteien.
In unserem Webinar vermitteln wir Ihnen die wichtigsten Aspekte des Individualarbeitsrechts.
Arbeitsrechtliche Grundbegriffe
Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses
Grundzüge des Weisungsrechts des Arbeitgebers
Überblick über die Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
Sie erhalten einen komprimierten Überblick über ausgewählte Fragen des Individualarbeitsrechts.
Sie erlangen Rechtssicherheit beim Umgang mit arbeitnehmerseitigen Pflichtverletzungen.
Unser ADG-Webinar informiert Sie umfassend und kompakt – ohne Reise- und Abwesenheitszeiten. Alles, was Sie benötigen, sind ein Telefon und ein Internetzugang an Ihrem Bankarbeitsplatz, ein iPad® oder ein Tablet mit android®-Betriebssystem.
Rechtsanwalt Jens-Uwe Neumann ist Sozius der Kanzlei ZIECHNAUS Rechtsanwälte in Erfurt. In der auf die Vertretung von Kreditinstituten spezialisierten Kanzlei befasst er sich vornehmlich mit Fragen des Arbeitsrechts und des Bankrechts und ist hierbei bundesweit sowohl beratend als auch forensisch tätig. Herr Neumann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Jena und Freiburg i.B. Seit dem Jahre 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Eine Vielzahl von Kreditinsti-tuten nutzt seine umfangreiche Lehrerfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.