Bronze |
855,00 €
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Silber |
837,00 €
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Gold |
810,00 €
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Platin |
792,00 €
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Was kann, was kann nicht, was muss? Intensivkonzept oder Sanierungskonzept? Der schmale Grat zwischen Intensivbetreuung und Abgabe in die Sanierungsabteilung ist nicht immer deutlich. Lernen Sie in dieser Veranstaltung die Handlungsoptionen und Forbearance-Maßnahmen in der Intensivbetreuung von Firmenkunden kennen.
ergänzende Informationen
BESCHREIBUNG
Die Intensivbetreuung von Gewerbe- und FirmenkundInnen beinhaltet unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten und erfordert in einigen Fällen die Erstellung eines Intensivkonzeptes durch einen externen Unternehmensberater.
Bei einem Intensivkonzept müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, es sind jedoch auch Abstriche möglich. Der BGH hat sich mit dieser Frage befasst und klargestellt, dass ein Sanierungskonzept „nicht den Anforderungen des IDW entsprechen“ müsse – aber was bedeutet das für die Praxis?
INHALTE
Aufzeigen von Handlungsoptionen in der Intensivbetreuung von Gewerbe- und Firmenkund:innen
- Welche Maßnahmen können noch in der Intensivbetreuung ergriffen werden?
- Wann ist die Engagementabgabe in die Sanierung sinnvoll?
- Welche Kompetenzregelungen sind in der Intensivbetreuung zielführend?
- Anforderungen an ein (externes) Intensivkonzept durch einen Unternehmensberater
- Was sind die Mindestinhalte eines Intensivkonzepts?
- Wie unterscheidet sich ein Intensivkonzept von einem Sanierungskonzept?
- Ist auch bei einem Intensivkonzept eine Anlehnung an den IDW S 6 zielführend?
Merkmale und Besonderheiten eines Intensivkonzeptes
Standards bei der Konzepterstellung – ist eine Orientierung an IDW S 6 generell sinnvoll in der Praxis anwendbar?
Angemessene Einbeziehung der Erkenntnisse aus Forbearance-Maßnahmen in die Früherkennung von Risiken, Intensivbetreuung, Risikoklassifizierung und bei der Bildung der Risikovorsorge
- Nach MaRisk: Forbearance als Abgabekriterien in die Intensivbetreuung
- MaRisk 1.2.5 Tz. 3: Sanierungsfälle in der Intensivbetreuung
NUTZEN
- Mit diesem Seminar informieren Sie sich über die neuen Anforderungen und Problemfelder im Zusammenhang mit der Intensivbetreuung von Gewerbe-/ Firmenkunden, die Sie für Ihre Kreditpraxis unbedingt kennen sollten.
- Sie besprechen konkrete Handlungsvorschläge in Bezug auf Intensivkonzepte in der Intensivbetreuung.
- Sie erhalten wertvolle Tipps und Hinweise für die Implementierung der Prozesse in der Intensivbetreuung.
DOZENTEN
Thomas Wuschek, SanExpert-Rechtsanwalt, Bottrop
Thomas Wuschek ist ausgebildeter Bankkaufmann und praktizierender Rechtsanwalt in den Bereichen Sanierung, Abwicklung, Insolvenz-, Bank- und Kapitalmarktrecht. Zuvor war er viele Jahre lang im Kreditgeschäft tätig und war bei der BAG Bankaktiengesellschaft, dem Spezialinstitut für Problemkredite der Volks- und Raiffeisenbanken, Leiter Sanierung und Kreditsachbearbeitung, verantwortlich für die bundesweite Betreuung von Großsanierungsfällen und begleitete in diesem Kontext auch den gesamten Sanierungsprozess von der Engagementübergabe bis hin zur Mitarbeit in vorläufigen Gläubigerausschüssen. Thomas Wuschek ist Autor zahlreicher Publikationen in Fachzeitschriften und hat zu dem Themenkomplex Vertragsgestaltung bei Problemkrediten vor kurzem ein Fachbuch veröffentlicht.