Bronze |
4.883,00 €
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Silber |
4.780,20 €
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Gold |
4.626,00 €
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Platin |
4.523,20 €
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Bereits seit vielen Jahren sind die Häuser verpflichtet gemäß MaRisk AT 4.4.2. eine Compliance-Funktion einzurichten. Die Nichteinhaltung von Compliance-Regeln kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich erheblicher finanzieller Verluste und Reputationsschäden.
Ihr Vorteil als entsendendes Institut: Sie verfügen in Ihrer Bank über einen Spezialisten, der die wesentlichen Regeln und Vorgaben identifiziert, um das Institutsvermögen nicht zu gefährden. Setzen Sie rechtliche Anforderungen sicher und kompetent um, gewährleisten Sie betriebswirtschaftlich vertretbare Lösungen!
ergänzende Informationen
BESCHREIBUNG
Bereits seit einigen Jahren sind die Häuser verpflichtet gemäß MaRisk AT 4.4.2. eine Compliance-Funktion einzurichten. Zur allgemeinen Aufgabe der Compliance-Funktion zählt die Hinwirkung auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und die Etablierung entsprechender Kontrollen. Somit muss der Compliance-Beauftragte nicht nur neue rechtliche Regelungen im Auge behalten, sondern auch die Entwicklungen in den bestehenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben verfolgen. Um jedoch alle Risiken und Vorgaben die das gesamte Institut betreffen, im Auge zu behalten, ist der Compliance-Beauftragte auf die Unterstützungsleistung aus den Fachbereichen angewiesen. Hieran wird deutlich, dass es für den Compliance-Beauftragten wichtig ist, sein Aufgabengebiet genau zu kennen, sich im Unternehmen zu positionieren und mögliche Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit mit Schnittstellen zu identifizieren.
INHALTE
- Aufsichtsrechtliche Anforderungen an das MaRisk-Compliance-Management
- Aufbauorganisatorische Ausgestaltung der Compliance-Funktion
- Aufgabenspektrum der MaRisk-Compliance-Funktion, u. a. Umfang der Hinwirkungspflicht
- Sinnvolle Integration der weiteren Compliance-Funktion (z. B. Zentrale Stelle, WpHG-Compliance)
- Anforderungen an die Ausgestaltung der Risiko-/Gefährdungsanalysen
- Erstellung eines Compliance-Jahresberichts und Form der Kommunikation
- Ableitung von Kontrollhandlungen im gesamten Compliance-Umfeld
- Positionierung & Aufgabenabgrenzung der Compliance-Funktion
- Schnittstellenmanagement: Zusammenspiel mit der Internen Revision und den weiteren Bereichen
- Etablierung eines wirksamen Kontrollmanagements
- Praktische Tipps für die Gesprächsführung auch in schwierigen Situationen
- Aufbau und Implementierung eines Verhaltenskodex
- Vorgehensweise bei Sonderuntersuchungen zu Compliance-relevanten Verstößen
- Einbindung weiterer interner und ggf. externer Stellen sowie erforderliche Berichtspflichten
NUTZEN
- Ihre Bank verfügt mithilfe des neuen Compliance-Beauftragten (MaRisk) über einen Spezialisten, der die wesentlichen Regelungen und Vorgaben identifiziert, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen kann.
- Sie erhalten fundierte aufsichtsrechtliche Inhalte vermittelt und sind nach der Zertifizierung imstande, die MaRisk-Compliance-Funktion in Ihrem Hause vollständig auszuführen.
- Ihre Bank kann rechtliche Anforderungen sicher umsetzen und betriebswirtschaftlich vertretbare Lösungen gewährleisten.
- Ihr Haus erhält Gestaltungsmöglichkeiten zur Nutzung von Synergieeffekten innerhalb der unterschiedlichen Beauftragten-Funktionen.
- Sie erhalten durch den erfolgreich absolvierten Kompetenznachweis (Praxisarbeit) die Zertifizierung zum Compliance-Beauftragten ADG.
DOZENTEN
Pascal Ritz, Justo Unternehmensberatung GmbH
Er ist Spezialist für die Konzeption und Implementierung von Compliance-Management-Systemen. Praxisorientierte Lösungen entstehen durch die langjährige Tätigkeit als Compliance-Beauftragter und Abteilungsleiter für das Beauftragtenwesen in einem Kreditinstitut.
Michael Brinkmann, Bereichsdirektor Vorstandsstab Volksbank im Münsterland eG
Nach 8 Jahren Verbandsprüfer-Tätigkeit beim Genossenschaftsverband war Michael Brinkmann 28 Jahre Leiter des Vorstandsstabes der Volksbank im Münsterland e.G. In dieser Funktion verantwortete er auch die Bereiche Compliance, Geldwäscheverhinderung, Anti Fraud, Wertpapierkontrolle und das Beschwerdemanagement. Neben gelegentlicher Referententätigkeit ist er auch Mitautor mehrerer Veröffentlichungen in den Bereichen Compliance und Beschwerdemanagement.