Bronze |
4.883,00 €
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Silber |
4.780,20 €
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Gold |
4.626,00 €
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Platin |
4.523,20 €
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Bereits seit vielen Jahren sind die Häuser verpflichtet gemäß MaRisk AT 4.4.2. eine Compliance-Funktion einzurichten. Die Nichteinhaltung von Compliance-Regeln kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich erheblicher finanzieller Verluste und Reputationsschäden.
Ihr Vorteil als entsendendes Institut: Sie verfügen in Ihrer Bank über einen Spezialisten, der die wesentlichen Regeln und Vorgaben identifiziert, um das Institutsvermögen nicht zu gefährden. Setzen Sie rechtliche Anforderungen sicher und kompetent um, gewährleisten Sie betriebswirtschaftlich vertretbare Lösungen!
Bereits seit einigen Jahren sind die Häuser verpflichtet gemäß MaRisk AT 4.4.2. eine Compliance-Funktion einzurichten. Zur allgemeinen Aufgabe der Compliance-Funktion zählt die Hinwirkung auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und die Etablierung entsprechender Kontrollen. Somit muss der Compliance-Beauftragte nicht nur neue rechtliche Regelungen im Auge behalten, sondern auch die Entwicklungen in den bestehenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben verfolgen. Um jedoch alle Risiken und Vorgaben die das gesamte Institut betreffen, im Auge zu behalten, ist der Compliance-Beauftragte auf die Unterstützungsleistung aus den Fachbereichen angewiesen. Hieran wird deutlich, dass es für den Compliance-Beauftragten wichtig ist, sein Aufgabengebiet genau zu kennen, sich im Unternehmen zu positionieren und mögliche Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit mit Schnittstellen zu identifizieren.
Pascal Ritz, Justo Unternehmensberatung GmbH
Er ist Spezialist für die Konzeption und Implementierung von Compliance-Management-Systemen. Praxisorientierte Lösungen entstehen durch die langjährige Tätigkeit als Compliance-Beauftragter und Abteilungsleiter für das Beauftragtenwesen in einem Kreditinstitut.
Michael Brinkmann, Bereichsdirektor Vorstandsstab Volksbank im Münsterland eG
Nach 8 Jahren Verbandsprüfer-Tätigkeit beim Genossenschaftsverband war Michael Brinkmann 28 Jahre Leiter des Vorstandsstabes der Volksbank im Münsterland e.G. In dieser Funktion verantwortete er auch die Bereiche Compliance, Geldwäscheverhinderung, Anti Fraud, Wertpapierkontrolle und das Beschwerdemanagement. Neben gelegentlicher Referententätigkeit ist er auch Mitautor mehrerer Veröffentlichungen in den Bereichen Compliance und Beschwerdemanagement.