Bronze |
361,00 €
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Silber |
353,40 €
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Gold |
342,00 €
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Platin |
334,40 €
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Das Kündigungsschutzrecht für Arbeitnehmer lässt dem Arbeitgeber nur begrenzten Raum für die kurz- und mittelfristige Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen. Die Befristung von Arbeitsverträgen nach dem TzBfG bietet ein sinnvolles Instrumentarium, um angemessen auf einen vorübergehenden Arbeitskräftemehrbedarf zu reagieren oder Erprobungsphasen für Mitarbeiter zu verlängern. Die Rechtsprechung hat diesem Flexibilisierungsinstrument jedoch in den letzten Jahren Grenzen gesetzt, die es zu beachten gilt.
Dieses Webinar ist Bestandteil der Zertifizierung: "Spezialist Arbeitsrecht ADG | online"
ergänzende Informationen
BESCHREIBUNG
In unserem Webinar erhalten Sie einen Überblick über die neueste Entwicklung der Rechtsprechung zu Möglichkeiten und Grenzen der Befristung von Arbeitsverträgen. Sie erfahren wie Sie rechtsicher befristete Arbeitsverträge abschließen und schauen sich sowohl Beispiele und Fallstricke dazu an als auch die neueste Rechtsprechung zum Befristungsrecht.
INHALTE
- Die Voraussetzungen der Befristung des Arbeitsverhältnisses mit Sachgrund und ohne Sachgrund
- Fallstricke beim Abschluss von Befristungsvereinbarungen
- Neueste höchstrichterliche Rechtsprechung zum Befristungsrecht
NUTZEN
- In unserem Webinar erhalten Sie einen Überblick über die neueste Entwicklung der Rechtsprechung zu Möglichkeiten und Grenzen der Befristung von Arbeitsverträgen.
- Das Webinar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse zur rechtssicheren Handhabung des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge anhand von Beispielen.
- Unser ADG-Webinar informiert Sie umfassend und kompakt – ohne Reise- und Abwesenheitszeiten. Alles, was Sie benötigen, sind ein Telefon und ein Internetzugang an Ihrem Bankarbeitsplatz oder im Homeoffice, ein iPad® oder ein Tablet mit android®-Betriebssystem.
DOZENTEN
Rechtsanwalt Jens-Uwe Neumann ist Sozius der Kanzlei ZIECHNAUS Rechtsanwälte in Erfurt. In der auf die Vertretung von Kreditinstituten spezialisierten Kanzlei befasst er sich vornehmlich mit Fragen des Arbeitsrechts und des Bankrechts und ist hierbei bundesweit sowohl beratend als auch forensisch tätig. Herr Neumann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Jena und Freiburg i.B. Seit dem Jahre 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Eine Vielzahl von Kreditinstituten nutzt seine umfangreiche Lehrerfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.