Wer kennt diese Situation nicht? Mit der Rückkehr aus der Elternzeit äußern Arbeitnehmer oftmals den Wunsch, ihre wöchentliche Arbeitszeit zu verringern und diese auf die Vormittagsstunden zu verteilen. Und hier stehen sich schließlich zwei unterschiedliche Interessen gegenüber: Der arbeitnehmerseitige Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf der einen Seite, und auf der anderen Seite das arbeitgeberseitige Interesse an einem störungsfreien Betriebsablauf und an einer sinnvollen Personaleinsatzplanung.

Immer häufiger lässt sich der Konflikt nicht mehr einvernehmlich lösen und mündet in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung. In unserem Webinar erhalten Sie einen Überblick über den rechtlichen Rahmen der Teilzeitarbeit. Sie lernen hierbei Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kennen.