Die Arbeitsverhältnisse in der Kreditwirtschaft werden durch immer neue aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen und einen rasanten technischen Fortschritt geprägt. Dadurch ist die Bank als Arbeitgeber gefordert, sehr häufig Arbeitsplatzanforderungen neu zu definieren und Arbeitsabläufe neu zu organisieren.
Nicht alle Arbeitnehmer sind bereit, sich den damit verbundenen inhaltlichen Veränderungen ihrer Arbeitsaufgabe zu stellen. Nicht selten bestehen sie darauf, ihr jetziges Tätigkeitsbild zu behalten. Auf Arbeitgeberseite herrscht hingegen häufig Unsicherheit darüber, welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, mit Hilfe des arbeitgeberseitigen Direktionsrechtes Aufgabenzuweisungen vorzunehmen und durchzusetzen.
In unserem Webinar erfahren Sie welche Rechte und Begrenzungen Sie haben.
INHALTE
Inhalt und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts
Begrenzung des Direktionsrechts durch arbeitsvertragliche, tarifvertragliche und gesetzliche Regelungen
Pflicht des Arbeitnehmers zur Teilnahme an Mitarbeitergesprächen
Arbeitsrechtliche Sanktionen bei Missachtung zulässiger arbeitgeberseitiger Weisungen durch Arbeitnehmer
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Ausübung des Weisungsrechts
Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Ausübung des Weisungsrechts
NUTZEN
Sie kennen die erforderlichen Kenntnisse zu Gegenstand, Reichweite und Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts.
Sie wissen um die Möglichkeiten, einseitig die Arbeitspflicht hinsichtlich Inhalt, Arbeitszeit und Arbeitsort zu gestalten.
Sie erhalten anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung Handlungsempfehlungen, die Sie in Ihrer Praxis umsetzen können.
DOZENTEN
Jens-Uwe Neumann ist Sozius der Kanzlei ZIECHNAUS Rechtsanwälte in Erfurt. In der auf die Vertretung von Kreditinstituten spezialisierten Kanzlei befasst er sich vornehmlich mit Fragen des Arbeitsrechts und des Bankrechts und ist hierbei bundesweit sowohl beratend als auch forensisch tätig. Herr Neumann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Jena und Freiburg i.B. Seit dem Jahre 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Eine Vielzahl von Kreditinstituten nutzt seine umfangreiche Lehrerfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.