Mit der Rückkehr aus der Elternzeit gehen oftmals auch Konflikte einher, denn wer kennt diese Situation nicht? Der Arbeitgeber wünscht sich einen störungsfreien Betriebsablauf und vertritt das Interesse einer sinnvollen Personaleinsatzplanung. Der Arbeitnehmer hingegen hat einen Anspruch auf die Verringerung der Arbeitszeit. In unserem Webinar erhälst du einen Überblick über die Möglichkeiten, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers.
Dieses Webinar ist Bestandteil der Zertifizierung: "Spezialist Arbeitsrecht ADG | online"
Wer kennt diese Situation nicht? Mit der Rückkehr aus der Elternzeit äußern Arbeitnehmer oftmals den Wunsch, ihre wöchentliche Arbeitszeit zu verringern und diese auf die Vormittagsstunden zu verteilen. Und hier stehen sich schließlich zwei unterschiedliche Interessen gegenüber: Der arbeitnehmerseitige Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf der einen Seite, und auf der anderen Seite das arbeitgeberseitige Interesse an einem störungsfreien Betriebsablauf und an einer sinnvollen Personaleinsatzplanung.
Immer häufiger lässt sich der Konflikt nicht mehr einvernehmlich lösen und mündet in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung. In unserem Webinar erhälst du einen Überblick über den rechtlichen Rahmen der Teilzeitarbeit.
INHALTE
Voraussetzungen des Rechts auf Teilzeitarbeit nach dem TzBfG
Ablehnungsgründe gegenüber dem Recht auf Teilzeitarbeit
Form und Frist der Zurückweisung eines Teilzeitbegehrens
Rechtsprobleme des Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
Neue höchstrichterliche Rechtsprechung
NUTZEN
DOZENTEN
Jens-Uwe Neumann, ZIECHNAUS Rechtsanwälte
In der auf die Vertretung von Kreditinstituten spezialisierten Kanzlei befasst er sich vornehmlich mit Fragen des Arbeitsrechts und des Bankrechts und ist hierbei bundesweit sowohl beratend als auch forensisch tätig. Herr Neumann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Jena und Freiburg i.B. Seit dem Jahre 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Eine Vielzahl von Kreditinsti-tuten nutzt seine umfangreiche Lehrerfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts