Gemäß MaRisk AT 4.4.2. sind die Häuser verpflichtet, eine wirksame Compliance-Funktion einzurichten. Verstöße gegen Compliance-Regeln können erhebliche finanzielle Schäden und Reputationsverluste nach sich ziehen.
In diesem Programm lernst du, relevante rechtliche Anforderungen zu erkennen, zu bewerten und sicher umzusetzen. Du wirst befähigt, in deiner Bank als kompetenter Ansprechpartnerin aufzutreten, Risiken gezielt zu steuern und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln. So schützt du das Vermögen deines Instituts und stärkst das Vertrauen in seine Integrität.
Bereits seit einigen Jahren sind die Häuser verpflichtet gemäß MaRisk AT 4.4.2. eine Compliance-Funktion einzurichten. Zur allgemeinen Aufgabe der Compliance-Funktion zählt die Hinwirkung auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und die Etablierung entsprechender Kontrollen. Somit muss der Compliance-Beauftragte nicht nur neue rechtliche Regelungen im Auge behalten, sondern auch die Entwicklungen in den bestehenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben verfolgen. Um jedoch alle Risiken und Vorgaben die das gesamte Institut betreffen, im Auge zu behalten, ist der Compliance-Beauftragte auf die Unterstützungsleistung aus den Fachbereichen angewiesen. Hieran wird deutlich, dass es für den Compliance-Beauftragten wichtig ist, sein Aufgabengebiet genau zu kennen, sich im Unternehmen zu positionieren und mögliche Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit mit Schnittstellen zu identifizieren.
INHALTE
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an das MaRisk-Compliance-Management
Aufbauorganisatorische Ausgestaltung der Compliance-Funktion
Aufgabenspektrum der MaRisk-Compliance-Funktion, u. a. Umfang der Hinwirkungspflicht
Sinnvolle Integration der weiteren Compliance-Funktion (z. B. Zentrale Stelle, WpHG-Compliance)
Anforderungen an die Ausgestaltung der Risiko-/Gefährdungsanalysen
Erstellung eines Compliance-Jahresberichts und Form der Kommunikation
Ableitung von Kontrollhandlungen im gesamten Compliance-Umfeld
Positionierung & Aufgabenabgrenzung der Compliance-Funktion
Schnittstellenmanagement: Zusammenspiel mit der Internen Revision und den weiteren Bereichen
Etablierung eines wirksamen Kontrollmanagements
Praktische Tipps für die Gesprächsführung auch in schwierigen Situationen
Aufbau und Implementierung eines Verhaltenskodex
Vorgehensweise bei Sonderuntersuchungen zu Compliance-relevanten Verstößen
Einbindung weiterer interner und ggf. externer Stellen sowie erforderliche Berichtspflichten
NUTZEN
Deine Bank verfügt mit dem neuen Compliance-Beauftragten (MaRisk) über einen Spezialisten, der die wesentlichen Regelungen und Vorgaben identifiziert, deren Nichteinhaltung das Vermögen des Instituts gefährden könnte.
Du erhältst fundierte aufsichtsrechtliche Inhalte vermittelt und bist nach der Zertifizierung in der Lage, die MaRisk-Compliance-Funktion in deinem Haus vollständig auszuführen.
Deine Bank kann rechtliche Anforderungen sicher umsetzen und gleichzeitig betriebswirtschaftlich vertretbare Lösungen gewährleisten.
Dein Unternehmen erhält Gestaltungsmöglichkeiten, um Synergieeffekte innerhalb der verschiedenen Beauftragten-Funktionen optimal zu nutzen.
Mit dem erfolgreich absolvierten Kompetenznachweis (Praxisarbeit) erhältst du die Zertifizierung zum Compliance-Beauftragten ADG.
DOZENTEN
Pascal Ritz, Justo Unternehmensberatung GmbH
Er ist Spezialist für die Konzeption und Implementierung von Compliance-Management-Systemen. Praxisorientierte Lösungen entstehen durch die langjährige Tätigkeit als Compliance-Beauftragter und Abteilungsleiter für das Beauftragtenwesen in einem Kreditinstitut.
Michael Brinkmann, Bereichsdirektor Vorstandsstab Volksbank im Münsterland eG
Nach 8 Jahren Verbandsprüfer-Tätigkeit beim Genossenschaftsverband war Michael Brinkmann 28 Jahre Leiter des Vorstandsstabes der Volksbank im Münsterland e.G. In dieser Funktion verantwortete er auch die Bereiche Compliance, Geldwäscheverhinderung, Anti Fraud, Wertpapierkontrolle und das Beschwerdemanagement. Neben gelegentlicher Referententätigkeit ist er auch Mitautor mehrerer Veröffentlichungen in den Bereichen Compliance und Beschwerdemanagement.