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Gemäß § 34d Abs. 2 WpHG dürfen Mitarbeiter, die mit der Ausgestaltung, Umsetzung oder Überwachung von Vertriebsvorgaben betraut sind, nur dann eingesetzt werden, wenn sie die in § 2 WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung beschriebene Sachkunde besitzen. Bringen Sie sich in unserem Seminar daher auf den aktuellen Stand der Anforderungen an Planungs- und Steuerungsprozesse sowie Ziel- und Vertriebsvorgaben im Vertrieb von Wertpapieren.
Gemäß § 34d Abs. 2 WpHG dürfen Mitarbeiter, die mit der Ausgestaltung, Umsetzung oder Überwachung von Vertriebsvorgaben betraut sind, nur dann eingesetzt werden, wenn sie die in § 2 WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung beschriebene Sachkunde besitzen. Bringen Sie sich in unserem Seminar daher auf den aktuellen Stand der Anforderungen an Planungs- und Steuerungsprozesse sowie Ziel- und Vertriebsvorgaben im Vertrieb von Wertpapieren.
Vorrangig ist dabei aber nicht allein die reine Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Vielmehr lautet das Ziel: Nr. 1 in erlebbarer Beratungsqualität zu werden – und damit Kundenwünsche und Ertragsansprüche der Bank in Einklang zu bringen. Die genossenschaftliche FinanzGruppe nutzt hierzu optimierte Beratungsprozesse und ein aktives Kundenbeziehungsmanagement. Deshalb haben Sie in unserer Veranstaltung nicht nur die Möglichkeit, aufsichtsrechtliche Notwendigkeiten zu diskutieren, sondern Sie erfahren auch, wie Sie auf Basis genossenschaftlicher Prinzipien Beratungsqualität praktisch erlebbar machen. Außerdem wissen Sie nach dem Besuch des Seminars, wie Sie zugleich die rechtlichen Anforderungen erfüllen und notwendige Erträge im Kundengeschäft erwirtschaften.
Der aufsichtliche Rahmen:
Genossenschaftliche Vertriebskultur – Beratungsqualität erlebbar machen durch optimierte Beratungsprozesse
Umsetzung einer AnsFuG-kompatiblen Vertriebsplanung und -steuerung:
Aktuelle Erkenntnisse und Stolpersteine bei der praktischen Umsetzung in der Praxis der Genossenschaftsbanken sowie aus der Prüfung der Umsetzung
Dr. Jörg Rößler, Union Asset Management Holding AG, ist Gruppenleiter Compliance. Zuvor war er beim Genossenschaftsverband Bayern e. V. als stellvertretender Abteilungsleiter Bankaufsichtsrecht und Grundsatzfragen tätig. Aufgrund seiner Tätigkeit kann er Genossenschaftsbanken einen praxisnahen Überblick über aktuelle Anforderungen im Wertpapieraufsichtsrecht und deren Auswirkungen auf die Bankpraxis geben.