Bereits seit dem 01.01.2014 sind die Häuser verpflichtet gemäß MaRisk AT 4.4.2. eine Compliance-Funktion einzurichten. Ihr Vorteil als entsendendes Institut: Sie verfügen in Ihrer Bank über eine/n SpezialistIn, der/die die wesentlichen Regeln und Vorgaben identifiziert, um das Institutsvermögen nicht zu gefährden. Setzen Sie rechtliche Anforderungen sicher und kompetent um, gewährleisten Sie betriebswirtschaftlich vertretbare Lösungen!
Bereits seit dem 01.01.2014 sind die Häuser verpflichtet gemäß MaRisk AT 4.4.2. eine Compliance-Funktion einzurichten. Zur allgemeinen Aufgabe der Compliance-Funktion zählt die Hinwirkung auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und die Etablierung entsprechender Kontrollen. Somit muss der/die Compliance-Beauftragte nicht nur neue rechtliche Regelungen im Auge behalten, sondern auch die Entwicklungen in den bestehenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben verfolgen. Um jedoch alle Risiken und Vorgaben die das gesamte Institut betreffen, im Auge zu behalten, ist der Compliance-Beauftragte auf die Unterstützungsleistung aus den Fachbereichen angewiesen. Hieran wird deutlich, dass es für den/die Compliance-Beauftragten wichtig ist, sein Aufgabengebiet genau zu kennen, sich im Unternehmen zu positionieren und mögliche Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit mit Schnittstellen zu identifizieren.
Baustein 1:
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an das MaRisk-Compliance-Management
Aufbauorganisatorische Ausgestaltung der Compliance-Funktion
Aufgabenspektrum der MaRisk-Compliance-Funktion, u. a. Umfang der Hinwirkungspflicht
Sinnvolle Integration der weiteren Compliance-Funktion (z. B. Zentrale Stelle, WpHG-Compliance)
Anforderungen an die Ausgestaltung der Risiko-/Gefährdungsanalysen
Erstellung eines Compliance-Jahresberichts und Form der Kommunikation
Ableitung von Kontrollhandlungen im gesamten Compliance-Umfeld
Baustein 2:
Positionierung & Aufgabenabgrenzung der Compliance-Funktion
Schnittstellenmanagement: Zusammenspiel mit der Internen Revision und den weiteren Bereichen
Etablierung eines wirksamen Kontrollmanagements
Praktische Tipps für die Gesprächsführung auch in schwierigen Situationen
Aufbau und Implementierung eines Verhaltenskodex
Vorgehensweise bei Sonderuntersuchungen zu Compliance-relevanten Verstößen
Einbindung weiterer interner und ggf. externer Stellen sowie erforderliche Berichtspflichten
Ihre Bank verfügt mithilfe des/der neuen Compliance-Beauftragten (MaRisk) über eine/n SpezialistIn, der die wesentlichen Regelungen und Vorgaben identifiziert, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen kann.
Sie erhalten fundierte aufsichtsrechtliche Inhalte vermittelt und sind nach der Zertifizierung imstande, die MaRisk-Compliance-Funktion in Ihrem Hause vollständig auszuführen.
Ihre Bank kann rechtliche Anforderungen sicher umsetzen und betriebswirtschaftlich vertretbare Lösungen gewährleisten.
Ihr Haus erhält Gestaltungsmöglichkeiten zur Nutzung von Synergieeffekten innerhalb der unterschiedlichen Beauftragten-Funktionen.
Sie erhalten durch den erfolgreich absolvierten Kompetenznachweis (Praxisarbeit) die Zertifizierung zur/zum Compliance-Beauftragte/n ADG.
Pascal Ritz, Justo Unternehmensberatung GmbH. Er ist Spezialist für die Konzeption und Implementierung von Compliance-Management-Systemen. Praxisorientierte Lösungen entstehen durch die langjährige Tätigkeit als Compliance-Beauftragter und Abteilungsleiter für das Beauftragtenwesen in einem Kreditinstitut.
Alexander Jacobs, Abteilungsleiter Vorstandsstab, Volksbank Freiburg eG
AnsprechpartnerIn
Teresa Görg
B.A.
Team Coach – Team Regulatorik, Prüfung, Recht, Steuerung & Administration und Expertin für IT-Organisation & -Sicherheit