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Die Anforderungen an das interne Kontrollsystem (IKS) als zentrales Element der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG für Kreditinstitute werden durch die bevorstehende MaRisk-Novelle weiter erhöht und spezifiziert werden. Bisher lagen die Rahmenbedingungen des IKS klar auf der Hand: Das bankeigene Vermögen gilt es zum einen zu sichern, zum anderen sollen durch das IKS Gesetze eingehalten und interne Regelungen überwacht werden.